Die Ansicht, Religion sei Privatsache, ist in Deutschland wie auch in anderen europäischen Ländern weit verbreitet. Über die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit wird erst dann gestritten, wenn es um die sichtbar gelebte Religion geht. Der weltanschaulich neutrale Staat beurteilt keine Bekenntnisse und darf sich nicht mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung identifizieren. Was unterscheidet diese Überzeugung von einem laizistischen Staatsverständnis?
Und: Jede religiöse und weltanschauliche Haltung eine persönliche Angelegenheit. Inwiefern sollten dann religiöse Überzeugungen noch Platz im öffentlichen Raum haben?
Im Gespräch sind:
Pfarrer Dr. Andreas Goetze, Referent für den interreligiösen Dialog - Schwerpunkt Islam, Zentrum Oekumene; Abdassamed El Yazidi, Generalsekretär des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD); Rabbiner Nils Ederberg Berlin/Hamburg; Moderation: Dr. Dr. Peter Noss, Referent für den interreligiösen Dialog - Schwerpunkt Judentum, Zentrum Oekumene