„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden." Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gehört das Recht auf die Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen (Artikel 4 Absatz 3) zu den Grundrechten.
Kriegsdienstverweigerung betrifft:
Im Zentrum Oekumene finden Sie Ansprechpartner*innen zur Beratung in Fragen der Kriegsdienstverweigerung. Die Beratung ist unabhängig von Konfession und Weltanschauung. Sie ist vertraulich und kostenfrei. Zur Gewissensklärung gibt die Broschüre „Finde deinen Weg“ Anregungen. Ein Erklärvideo informiert rund um das Thema Kriegsdienstverweigerung.
Im internationalen Kontext wird das Recht auf die Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen zunehmend als Bestandteil der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit anerkannt. Durch die Kooperation mit dem Verein Connection e.V vermittelt das Zentrum Oekumene betroffenen Menschen aus der internationalen Oekumene Beratung und Begleitung zu Fragen internationaler Kriegsdienstverweigerung.
Pfarrerin Sabine Müller-Langsdorf
Friedensarbeit, Stellvertretende Leiterin
Tel.: +49 69 976518-56
Martina Schreiber
Sachbearbeitung Frieden, Globales Lernen, Kirchlicher Entwicklungsdienst, Partnerschaften Europa und USA
Tel.: +49 69 976518-53
Daniel Untch
Friedensbildung
Tel.: +49 69 976518-58