„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden." Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gehört das Recht auf die Verweigerung des Kriegsdienst aus Gewissensgründen (Artikel 4 Absatz 3) zu den Grundrechten, die auch durch eine Verfassungsänderung nicht abgeschafft werden können – so bestimmt es die „Ewigkeitsgarantie" von Artikel 79 Absatz 3.
Zum 1. Juli 2011 wurde in Deutschland die Wehrpflicht ausgesetzt. Ungeachtet dessen hat die Frage der Kriegsdienstverweigerung nichts an Aktualität verloren. Sie betrifft:
Im Zentrum Oekumene finden Sie Ansprechpartner*innen für ein vertrauliches Gespräch und zur Beratung in Fragen der Kriegsdienstverweigerung.
Auch im internationalen Kontext wird das Recht auf die Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen zunehmend als Bestandteil der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit anerkannt – allerdings steht in zahlreichen Ländern bis heute die Verfolgung und Diskriminierung von Kriegsdienstverweigerern auf der Tagesordnung. Durch die Kooperation mit dem Verein Connection e.V bieten wir auch Menschen aus der internationalen Oekumene Beratung und Begleitung zu Fragen internationaler Kriegsdienstverweigerung. Die prekäre Situation im Herkunftsland zwingt viele Kriegsdienstverweigerer zur Flucht. Die Verweigerung wird jedoch zumeist nicht als Asylgrund anerkannt. Connection e.V. fordert Asyl für Kriegsdienstverweigerer aus Kriegsgebieten. Der Verein bietet Geflüchteten Beratung und Information an.
Martina Schreiber
Sachbearbeitung Frieden, Globales Lernen, Kirchlicher Entwicklungsdienst, Partnerschaften Europa und USA
Tel.: +49 69 976518-53
Daniel Untch
Friedensbildung
Tel.: +49 69 976518-58