Das ist eine gute Nachricht für alle, die unter ausbeuterischen Bedingungen in den Lieferketten deutscher Unternehmen arbeiten. Und es ist ein Erfolg vieler Engagierter aus Zivilgesellschaft und Kirche, die sich in den vergangenen Jahren dafür eingesetzt haben.
Unterstützung durch EKHN und EKKW
Das Bündnis Lieferkettengesetz, ein Zusammenschluss von inzwischen mehr als 125 Organisationen, hat fast zwei Jahre für ein Gesetz zur Regelung der Unternehmensverantwortung gekämpft. Das Bündnis wird u.a. getragen vom evangelischen Hilfswerk „Brot für die Welt“. Sowohl die EKKW als auch die EKHN sind der Initiative beigetreten.
Minister Heil dankt Gewerkschaften, NGOs und Kirchen
In seiner Rede im Bundestag dankte Bundearbeitsminister Hubertus Heil ausdrücklich den Gewerkschaften, Nichtregierungsorganosationen und Kirchen sowie den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihrem Druck und ihrem Engagement dafür gesorgt hätten, dass die Verabschiedung des Gesetzes möglich geworden sei.
Sanktionsbewährte Kontrolle statt Selbstverpflichtung
Unternehmen müssen sich nun darum bemühen, Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung bei der Produktion zu verhindern. Kinderarbeit oder die Vergiftung von Flüssen darf es nun auch in den Ländern des globalen Südens nicht mehr geben. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle soll die Einhaltung überwachen und kann Sanktionen verhängen. Damit erfolgt ein wichtiger Paradigmenwechsel von freiwilliger Unternehmensverantwortung hin zu sanktionsbewehrter Kontrolle.
Menschenrechtsverletzungen in globalem Süden häufig
Menschen in Ländern des globalen Südens sind besonders häufig von wirtschaftsbezogenen Menschenrechtsverletzungen betroffen und deutsche Unternehmen über ihre Lieferketten daran beteiligt. Für unseren Konsum werden tagtäglich Menschen ausgebeutet, von ihrem Land vertrieben oder erkranken wegen mangelnden Arbeitsschutzes. Es war überfällig, dass Deutschland als wichtige Wirtschaftsnation Staaten wie Frankreich und den Niederlanden folgt und ein Lieferkettengesetz verabschiedet.
Weitere Schritte sind nötig
Leider bleibt die konkrete Umsetzung hinter den Erwartungen zurück: Aufgrund des massiven Drucks einiger Wirtschaftsverbände fehlen dem Gesetz wichtige Elemente, um die Menschen wirksam vor Ausbeutung schützen zu können. Besonders schwer wiegt, dass die zivilrechtliche Haftung nicht geregelt ist. So bleibt Betroffenen weiterhin ihr Recht auf Wiedergutmachung verwehrt. Auch der Klimaschutz findet zu wenig Berücksichtigung. Daher kann das Gesetz nur ein erster Schritt auf dem richtigen Weg sein.
Eine ausführliche Analyse des Lieferkettengesetzes findet sich hier.