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Maßnahmen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit beschlossen

EKHN setzt sich ehrgeizige ökologische, soziale und ökonomische Ziele

Klimastreik am 20. September 2019 in Frankfurt am Main.

Die Synode der Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Freitag (9. Mai) auf ihrer Frühjahrstagung in Frankfurt am Main den Weg frei gemacht für einen Klimaschutzplan, der mit dem nächsten Haushalt im Herbst 2025 beschlossen werden soll. Außerdem hat die Synode der EKHN als erste evangelische Kirche in Deutschland eine Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Beide Vorhaben sind Teil eines ehrgeizigen Maßnahmenplans, der bis zum Jahr 2045 die Treibhausgasneutralität der EKHN zum Ziel hat und diese im Sinne des „Erhalts der Schöpfung“ in vielfältigen Bereichen nachhaltig weiterentwickeln soll. Wie wichtig das Thema ist, zeigte die intensive Diskussion durch die Synode, in deren Rahmen viele inhaltliche Fragen geklärt wurden. 

Treibhausneutralität im Blick

Der erste Klimaschutzplan mit konkreten Maßnahmen zu den verbindlichen Zielen des Klimaschutzgesetzes für die Jahre 2026 und 2027 enthält klare Ziele für die Einsparung von CO2 in den drei Themenbereichen Gebäude, Mobilität und Beschaffung. 

Finanziert werden sollen die Maßnahmen für den Bereich Gebäude in den nächsten sechs Jahren mit rund 8,8 Millionen Euro (1,48 Millionen Euro pro Jahr), was knapp 70 Prozent der Gesamtmittel entspricht. In den Bereichen Mobilität und Beschaffung werden insgesamt rund 3,9 Millionen Euro (0,65 Millionen Euro pro Jahr) investiert. Anders als bei Gebäuden kommt dabei der Verhaltensänderung von Menschen eine zentrale Rolle zu, sodass in den Folgejahren entsprechend ambitionierte weitere Aktivitäten erforderlich sein werden, um auch hier mehr Treibhausgase einzusparen. Mit den Maßnahmenpaketen erreicht die EKHN bis zum Jahr 2035 voraussichtlich 90 Prozent der Einsparungen von CO2 und soll bis zum Jahr 2045 dann treibhausgasneutral sein.

Schrittweise Umsetzung des Maßnahmenplans

Die Umsetzung des Klimaschutzplanes soll schrittweise erfolgen: Gemeinsam mit dem Haushalt wird die Synode alle zwei Jahre über Klimaschutzpläne entscheiden, in denen konkrete Maßnahmen zusammengefasst werden. Damit werden Maßnahmen überprüfbar, um den Fortschritt zu verfolgen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Klimaschutzgesetz der EKHN bildet Basis der Maßnahmen

Hintergrund für die Maßnahmenpakete ist das Klimaschutzgesetz der EKHN, das darauf abzielt, die ökologische Verantwortung der Kirche zu stärken und konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz zu fördern. Die Synodalen haben mit diesem Gesetz das Ziel formuliert, dass die EKHN ihre Gemeinden, Dekanate, Verbände und sonstige kirchliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreichen, um dem weiteren Fortschreiten des Klimawandels entgegenzutreten. Das Gesetz fördert unter anderem den Einsatz erneuerbarer Energien, die Verbesserung der Energieeffizienz und die Sensibilisierung der Gemeindemitglieder für umweltfreundliches Handeln. 

Verantwortung des christlichen Glaubens wahrnehmen 

Dieser Auftrag der EKHN begründet sich in der Verantwortung des christlichen Glaubens zur Bewahrung der Schöpfung und zur Wahrung der Lebensrechte heutiger und kommender Generationen.

„Die Bewahrung der Schöpfung ist eine Aufgabe, die sich durch alle Lebensbereiche zieht. Und sie ist eng verknüpft mit dem Einsatz für Gerechtigkeit und Frieden. Dem wollen wir als Kirchensynode mit dem Maßnahmenplan zum Klimaschutzgesetz Rechnung tragen“, so Wolfgang Prawitz, stellvertretender Präses der Kirchensynode der EKHN.

Erste Nachhaltigkeitsstrategie einer Evangelischen Kirche

„Eine Nachhaltigkeitsstrategie hilft vor Gott und den Menschen, systematisch Verantwortung zu übernehmen und zukunftsfähig zu wirtschaften“, erläuterte Christian Schwindt, Leiter des Zentrums Gesellschaftliche Verantwortung, in seiner Einbringungsrede. Dazu hat die EKHN über anderthalb Jahre in Zusammenarbeit mit der ifok GmbH die zur Abstimmung vorgelegte Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet. Diese ordnet die behandelten Themen vier Dimensionen zu: Ökologie, Soziales, Ökonomie und Theologie. Ermittelt wurden sieben Entwicklungsbereiche, mit denen sich die Nachhaltigkeitsstrategie befassen wird. Diese sind: Umwelt und Klimaschutz, die Sicherung der 

Nachhaltigkeit in der gemeinwesenorientierten Ausrichtung der Nachbarschaftsräume, die Gestaltung der Mitgliederentwicklung und Sicherung der finanziellen Nachhaltigkeit, Schutz und Stärkung des Ehrenamts, die Stärkung der Verbindung von kirchlicher Praxis und Nachhaltigkeit, das Sichtbarmachen

nachhaltigen Handelns und das Etablieren eines kollaborativen Nachhaltigkeitsmanagement. 

Im ersten Beschlussteil nahm die Synode diese Nachhaltigkeitsstrategie zustimmend zur Kenntnis. Damit verband sich der Auftrag, die Kirchenentwicklung auf der Grundlage dieser Strategie voranzutreiben und operative Ziele und Maßnahmen zu definieren. Im zweiten Beschlussteil ging es um die Verbindung der Nachhaltigkeitsstrategie zum Prozess ekhn2030, beispielsweise zum beschlossenen Klimaschutzplan. 

Die Synode stimmte mit großer Mehrheit beiden Punkten zu.

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