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Für Menschenrechte in der Wirtschaft: Brot für die Welt ist Teil der Initiative Lieferkettengesetz

Insgesamt 64 Organisationen haben sich zur "Initiative Lieferkettengesetz" zusammengeschlossen und fordern die Bundesregierung auf, deutsche Firmen mit einem Lieferkettengesetz zum Schutz von Menschenrechten zu verpflichten. Brot für die Welt ruft zur Unterzeichnung einer Petition an Bundeskanzlerin Angela Merkel auf.

Immer wieder sind deutsche Unternehmen weltweit in Menschenrechtsverletzungen verwickelt: Der Chemiekonzern BASF kauft weiterhin Platin aus der Marikana-Mine in Südafrika, obwohl dort 2012 34 streikende Arbeiter erschossen wurden. Im gleichen Jahr starben wegen mangelnden Brandschutzes 258 Menschen in einer Zulieferfabrik des deutschen Textildiscounters KiK in Pakistan. Der Dammbruch von Brumadinho kostete 270 Menschen das Leben, obwohl ein Tochterunternehmen des deutschen TÜV Süd den Damm noch wenige Wochen zuvor als sicher zertifiziert hatte.

Bislang müssen Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten kaum Konsequenzen fürchten. Das wollen wir ändern: Menschenrechte dürfen nicht länger Profitinteressen von Unternehmen untergeordnet werden. Deshalb fordert Brot für die Welt die Bundesregierung auf, einen gesetzlichen Rahmen für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten deutscher Unternehmen im Ausland zu schaffen!

Die Bundesregierung setzt bislang darauf, dass sich Unternehmen freiwillig an die Menschenrechte halten. Doch wir sind überzeugt: Freiwillige Initiativen können das Problem nicht lösen, es braucht einen gesetzlichen Rahmen! Mit unserer Petition an Bundeskanzlerin Merkel können Sie unsere Forderung unterstützen: Unterschreiben Sie jetzt und fordern Sie einen gesetzlichen Rahmen von der Bundesregierung!

Nur durch einen gesetzlichen Rahmen kann verbindlich sichergestellt werden, dass Unternehmen Menschenrechte entlang ihrer gesamten Lieferkette achten und Verantwortung übernehmen. Wer auf freiwillige Initiativen setzt, wälzt die Verantwortung auf Verbraucher*innen ab.

Damit unternehmerische Sorgfaltspflichten wirksam durchgesetzt werden, müssen Betroffene die Möglichkeit haben, vor deutschen Gerichten zu klagen. Nur durch verbindliche Sanktionen wird eine Umsetzung sichergestellt.

Zur Petition

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