Mit Beginn des Schuljahres wird in Hessen in einem Schulversuch für Kinder der 7. Jahrgangsstufe ein neuer Islamunterricht angeboten. Dies wurde seitens des Landes Hessen vor dem Hintergrund der nach wie vor ungeklärten Zusammenarbeit mit dem türkischen Moscheeverband DITIB beschlossen. Für den Fall, dass die Kooperation mit DITIB endet, will das Land ein Angebot in alleiniger staatlicher Verantwortung starten.
Dies nahm der Zentralrat der Muslime (ZMD) zum Anlass, einen Eilantrag gegen den neuen Islamunterricht an Hessens Schulen zu stellen. Der Antrag wurde am 9. September 2019 durch das Verwaltungsgericht Wiesbaden zurückgewiesen (Aktenzeichen: 6 L 1363 / 19. WI). Zur Begründung wurde angeführt, dass die Rechte der Antragsteller durch den Unterricht nicht verletzt würden. Das Fach würde keinen Religionsunterricht im herkömmlichen Sinne (bekenntnisorientiert) darstellen, sondern solle Informationen über den Islam (wissensorientiert) vermitteln. Nach Einschätzung des Gerichts ähnelt der neue Unterricht eher einem Ethik- denn einem Religionsunterricht. Eine Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht liege hier nicht vor.
Beim Hessischen Verwaltungsgericht kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt werden.