Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat die Kritik des römischen Kurienkardinals Kurt Koch an ihrem Abendmahlsverständnis in einer Stellungnahme zurückgewiesen. Der im Vatikan für ökumenische Fragen zuständige Kardinal hatte die EKHN vergangene Woche in einem Offenen Brief an den Ökumenischen Arbeitskreis (ÖAK) als Beispiel für eine problematische Auffassung genannt. Der Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologinnen und Theologen hatte zuletzt die wechselseitige Öffnung der Mahlfeiern für Mitglieder der jeweils anderen Konfession vorgeschlagen. Mit „großer Verwunderung“ habe Koch zur Kenntnis genommen, dass in Hessen-Nassau auch Ungetaufte zum Abendmahl eingeladen würden, schreibt er. Unter anderem mit der vermeintlichen Relativierung der Taufe melde sich nun ein „tieferes ökumenisches Problem“ an, so der Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen.
Erwiderung auf Kochs Offenen Brief
In der Erwiderung der EKHN vom Wochenende heißt es zunächst, dass der von Koch zitierte Satz aus dem publizistischen Teil der landeskirchlichen Internetseite die differenzierte Regelung der sogenannten „Lebensordnung“ der EKHN nicht widergäbe. Auch in Hessen-Nassau bildeten „in der Regel die Taufe und Mitgliedschaft die Voraussetzung“ zur Zulassung am Abendmahl. Da nach evangelischem Verständnis „Christus der Einladende ist“ beziehungsweise jede Abendmahlsfeier „die Feier der ganzen Kirche Christi“ sei, könnten auch Angehörige anderer christlicher Konfessionen teilnehmen, heißt es weiter. Durch einen ergänzenden Hinweis der Lebensordnung auf das „Sich-durch-Christus-Eingeladen-Wissen“ zum Abendmahl in Ausnahmefällen auch bei möglicherweise Nicht-Getauften bewege sich die EKHN zudem „exakt im Diskurshorizont des Papiers des Ökumenischen Arbeitskreises `Gemeinsam am Tisch des Herrn`“. An keiner Stelle öffne die Lebensordnung „das Abendmahl expressis verbis für Nichtgetaufte“.
Abendmahl in Notsituationen
Ein zweiter Vorwurf Kochs bezieht sich auf die Regelung der EKHN-Lebensordnung, nach der in Notsituationen das Abendmahl auch von einer Person geleitet werden kann, die nicht ordiniert ist. Koch sieht hierdurch einen Konsens im Blick auf das Amtsverständnis in Frage gestellt. Die Position der EKHN entspreche nicht den Darstellungen des Ökumenischen Arbeitskreises. Die Stellungnahme der EKHN weist darauf hin, dass es sich um eine Regelung für extreme Notsituationen handele, wenn keine ordinierte Person erreichbar sei. Das grundsätzliche Amtsverständnis sei dadurch nicht relativiert. Außerdem habe auch die katholische Theologie mit der sogenannten „geistlichen Kommunion“ eine Lehre, die auf Notsituationen eingeht.
Schreiben an Bischöf Bätzing und Kirchenpräsident Schad
Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung übermittelte die Stellungahme am 12. Februar an die beiden Vorsitzenden des Ökumenischen Arbeitskreises, Bischof Georg Bätzing, der zugleich Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz ist, und den pfälzischen Kirchenpräsident Christian Schad. Für die Kirchenleitung der EKHN erarbeiteten Jörg Bickelhaupt, Referent für interkonfessionellen Dialog am Zentrum Oekumene in Frankfurt und Martin Bräuer, Referent für Catholika am Konfessionskundlichen Institut in Bensheim, den Text.
Die Erwiderung der EKHN auf Kardinal Koch im Wortlaut
Der Offene Brief von Kardinal Koch zum Abendmahl